dieseitegegenhunger
zurück
Home
Action
 
Appell
Wissen
Handel
Entwicklungshilfe
Menschenrechte
Verschuldung
Impressum 
Diskussion 
Blog
Menschenrechte:

Artikel 11 des Weltpaktes für wirtschaftliche, soziale und kulturelle  Rechte vom 16. Dezember 1966 lautet:
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen. Die Vertragsstaaten unternehmen geeignete Schritte, um die Verwirklichung dieses Rechts zu gewährleisten, und erkennen zu diesem Zweck die entscheidende Bedeutung einer internationalen, auf freier Zustimmung beruhenden Zusammenarbeit an.
(2) In Anerkennung des grundlegenden Rechts eines jeden, vor Hunger geschützt zu sein, werden die Vertragsstaaten einzeln und im Wege internationaler Zusammenarbeit die erforderlichen Maßnahmen, einschließlich besonderer Programme durchführen
a) zur Verbesserung der Methoden der Erzeugung, Haltbarmachung und Verteilung von Nahrungsmitteln durch volle Nutzung der technischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse, durch Verbreitung der ernährungswissenschaftlichen Grundsätze sowie durch die Entwicklung oder Reform landwirtschaftlicher Systeme mit dem Ziel einer möglichst wirksamen Erschließung und Nutzung der natürlichen Hilfsquellen;
b) zur Sicherung einer dem Bedarf entsprechenden gerechten Verteilung der Nahrungsvorräte der Welt unter Berücksichtigung der Probleme der Nahrungsmittel einführenden und ausführenden Länder.
Diese Rechte sind aber noch nicht von allen Staaten ratifiziert worden, darunter der USA. Aber es wird nicht gemacht. Das ist echt eine Schande für die Menschheit.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN enthält in Artikel 25 ein Recht auf Nahrung:

Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)

  1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
  2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Die  Menschenrechtsorganisation  FIAN macht sich stark für ein Menschenrecht auf Nahrung.  Seit dem Jahr 2000 gibt es auch von der UN einen Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung. Es war Jean Ziegler. Von 2008 - 2014 war es Olivier de Schutter. Seit 2014 ist es Frau Hilal Elver.
facebook

twitter


















buecherfinder

Bookbutler


Buchpreis24
Literatur:

Johan Galtung, Menschenrechte - anders gesehen,  Frankfurt/Main, Suhrkamp, 2. Auflage 1997
Johan Galtung, Die Zukunft der Menschenrechte, München, Campus, 1999
Internationale Dokumente zum Menschenrechtsschutz, Stuttgart, Reclam, 2. Auflage 1971
FIAN, Wirtschaft global - Hunger egal? Für das Menschenrecht auf Nahrung, Hamburg, VSA Verlag, 2005, ISBN: 3-89965-111-1

Ecosia.org

Bing.com

Yahoo.com

Metacrawler.de

google.com

Links:

amnesty international Deutschland

amnesty international International

UN

Human Rights Watch

FIAN


Seite von Jean Ziegler


Seite von Olivier de Schutter

Seite von Hilal Elver



Email Erstellt am 10.12.2003, Version vom 8.11.2017, Johannes Fangmeyer, GNU-FDL
zurück
Top